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Gutachten

Zu unseren Aufgabengebiet zählt die Erstellung von Sachverständigengutachten auf dem Gebiet der Wirtschaftsforensik insbesondere bei der Untersuchung von Kapitalmarktprodukten und -veranlagungen, Fehlleistungen im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens, des Buchführungs- und Bilanzwesens, des Abgabenrechts sowie betriebswirtschaftlichen Sonderfragen.

Für Wirtschaftstreibende bedeutet die Erstellung eines Gutachtens oft eine nicht unwesentliche strategische Information zur Verfolgung ihrer Ziele.

Im Rahmen unserer Gutachtertätigkeit beantworten wir für Sie insbesondere Fragen

  • in Zusammenhang mit der Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen,
  • in Schadenersatzangelegenheiten (Quantifizierung von Schadensfällen) sowie
  • in Zusammenhang mit allgemeinen betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.

Darüber hinaus erstellen wir

  • Gutachten zur Frage der Haftungsadressaten im Falle von Anlegerschädigungen (siehe Referenzliste)
  • Gutachten zur Frage der Tragfähigkeit von Kapitalmarkt-, Veranlagungs- und Beteiligungsmodellen
  • Gutachten im Rahmen von Finanzstrafverfahren
  • Gutachten im Zusammenhang mit der Quantifizierung von Vermögensdelikten und
  • Gutachten im Exekutionsverfahren (Bewertungsgutachten).

Die Sachverständigentätigkeit erfordert, dass ein Gutachten stets nur unter Anwendung von Fachwissen erstellt wird. Allgemeine Lebenserfahrungen, Meinungen und Anschauungen des Sachverständigen haben in einem Gutachten nichts verloren.

Für die Tätigkeit als Sachverständiger obliegt uns – ebenso wie für den Beruf des Wirtschaftstreuhänders – die Pflicht der permanenten Fortbildung, um unseren Wissensstand aktuell zu halten. Darüber hinaus gehören zu den Anforderungen an den Sachverständigen die besondere Vertrauenswürdigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheitspflicht, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und permanente Weiterbildung.

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